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EÜR erstellen: Einnahmen-Überschuss-Rechnung Anleitung 2026

S SoloFinanz ·

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung — kurz EÜR — ist die einfachste Art, deinen Gewinn als Selbständiger zu ermitteln. Statt doppelter Buchführung mit Bilanz rechnest du einfach: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.

Klingt simpel, hat aber Tücken. In diesem Artikel zeige ich dir, wer die EÜR nutzen darf, wie du sie Schritt für Schritt erstellst und welche Fehler dich bares Geld kosten.

Wer darf die EÜR nutzen?

Nicht jeder Selbständige darf sich mit der EÜR begnügen. Die Regeln:

EÜR ist Pflicht/erlaubt für:

  • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Designer, Journalisten etc.) — unabhängig vom Umsatz
  • Gewerbetreibende mit Umsatz unter 800.000 €/Jahr UND Gewinn unter 80.000 €/Jahr
  • Kleinunternehmer nach §19 UStG
  • Land- und Forstwirte (unter bestimmten Grenzen)

Bilanzierungspflicht besteht bei:

  • Gewerbetreibende mit Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) — immer
  • OHG, KG — immer
  • Wenn das Finanzamt dich zur Bilanzierung auffordert

Wichtig: Freiberufler müssen nie bilanzieren, egal wie hoch der Umsatz ist. Das ist einer der großen Vorteile des Freiberufler-Status.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Die EÜR basiert auf einem simplen Grundsatz: Es zählt, wann das Geld fließt — nicht wann die Leistung erbracht wurde.

Beispiel: Du schreibst am 20. Dezember 2025 eine Rechnung über 5.000 €. Der Kunde zahlt am 15. Januar 2026. → Die Einnahme zählt für 2026, nicht für 2025.

Das gleiche gilt für Ausgaben: Eine Rechnung vom Dezember, die du erst im Januar bezahlst, ist eine Ausgabe des neuen Jahres.

Ausnahmen vom Zufluss-Abfluss-Prinzip

Es gibt einige Sonderfälle:

  • Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben (Miete, Versicherungen): Zahlungen, die bis zum 10. Januar für das Vorjahr eingehen oder abfließen, zählen noch zum Vorjahr (§ 11 EStG, 10-Tage-Regel)
  • Abschreibungen (AfA): Anlagegüter über 800 € netto werden über die Nutzungsdauer verteilt
  • Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Die Dezember-Voranmeldung, die du bis 10. Januar zahlst, gehört ins Vorjahr

EÜR Schritt für Schritt erstellen

Schritt 1: Betriebseinnahmen erfassen

Alle Einnahmen, die mit deiner Selbständigkeit zusammenhängen:

ArtBeispiel
Honorare / RechnungenKundenrechnungen, Projekterlöse
SachbezügeTauschgeschäfte, Gutscheine
Einnahmen aus VerkäufenVerkauf von Betriebsvermögen
ZuschüsseFördermittel, Corona-Hilfen
Vereinnahmte UmsatzsteuerDie USt, die du in Rechnung stellst

Nicht vergessen: Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme! Kleinunternehmer nach §19 UStG haben diesen Posten nicht.

Schritt 2: Betriebsausgaben erfassen

Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind:

KategorieBeispieleZeile in Anlage EÜR
Waren/MaterialRohstoffe, BüromaterialZeile 26
PersonalkostenGehälter, SozialabgabenZeile 27
RaumkostenMiete, Nebenkosten, StromZeile 36
VersicherungenBerufshaftpflicht, BUZeile 38
Kfz-KostenLeasing, Benzin, VersicherungZeile 55-58
ReisekostenFahrtkosten, ÜbernachtungenZeile 62-64
Bewirtung70% der BewirtungskostenZeile 53
Telefon/InternetAnteilig privat/betrieblichZeile 45
AbschreibungenAfA auf AnlagegüterZeile 29-34
Gezahlte USt + VorauszahlungenUSt-VoranmeldungenZeile 49-50

Schritt 3: Gewinn berechnen

  Betriebseinnahmen (brutto)
- Betriebsausgaben (brutto)
- Abschreibungen (AfA)
─────────────────────────────
= Gewinn (oder Verlust)

Diesen Gewinn trägst du in deine Einkommensteuererklärung ein. Er bildet die Basis für deine Einkommensteuer.

Schritt 4: Anlage EÜR in ELSTER ausfüllen

Seit 2017 musst du die Anlage EÜR elektronisch über ELSTER einreichen — auch bei geringen Einnahmen. Das Papierformular wurde abgeschafft.

Aufbau der Anlage EÜR:

  1. Zeilen 1-7: Allgemeine Angaben (Name, Steuernummer, Art der Tätigkeit)
  2. Zeilen 11-25: Betriebseinnahmen
  3. Zeilen 26-72: Betriebsausgaben
  4. Zeile 73: Gewinn/Verlust
  5. Ergänzende Angaben: Rücklagen, Schuldzinsen, Investitionsabzugsbeträge

Tipp: ELSTER hat eine Vorausfüllung. Wenn du deine Umsatzsteuervoranmeldungen bereits über ELSTER machst, werden manche Werte automatisch übernommen.

Abschreibungen (AfA) — die wichtigsten Regeln

Anlagegüter, die du betrieblich nutzt, musst du über ihre Nutzungsdauer abschreiben:

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

NettowertBehandlung
Bis 250 €Sofort als Betriebsausgabe abziehbar, kein Verzeichnis nötig
250,01 € bis 800 €Sofort abziehbar ODER Sammelposten, Aufnahme ins Verzeichnis
800,01 € bis 1.000 €Sammelposten (5 Jahre) ODER reguläre AfA
Über 1.000 €Reguläre AfA nach Nutzungsdauer

Häufige AfA-Dauern

WirtschaftsgutNutzungsdauerAfA pro Jahr
Laptop/Computer1 Jahr (Sofortabschreibung seit 2021)100%
Smartphone5 Jahre20%
Büromöbel13 Jahre~7,7%
Pkw6 Jahre~16,7%
Software (Standard)1 Jahr (Sofortabschreibung)100%

Wichtig: Computer und Software können seit 2021 im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden — unabhängig vom Kaufpreis. Das gilt auch 2026.

Die 10-Tage-Regel im Detail

Die 10-Tage-Regel (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG) ist eine der häufigsten Fehlerquellen:

So funktioniert es: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel zu- oder abfließen, werden dem Jahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

“Kurze Zeit” = 10 Tage (1. bis 10. Januar bzw. 22. bis 31. Dezember)

Beispiel 1: Deine Büromiete für Januar 2026 (fällig am 1. Januar) buchst du am 30. Dezember 2025 ab. → Zählt als Ausgabe 2026 (wirtschaftlich gehört sie zu Januar 2026).

Beispiel 2: Ein Kunde zahlt am 5. Januar 2026 deine Dezember-Rechnung (monatlicher Rahmenvertrag). → Zählt als Einnahme 2025.

Achtung: Die 10-Tage-Regel gilt nur für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen. Eine einmalige Kundenrechnung, die am 5. Januar eingeht, zählt für 2026 — egal wann die Leistung war.

Fristen für die EÜR 2025 (Abgabe 2026)

SituationFrist
Ohne Steuerberater31. Juli 2026
Mit Steuerberater1. März 2027
Fristverlängerung (auf Antrag)Individuell, beim Finanzamt beantragen

Verspätungszuschlag: Mindestens 25 € pro angefangenem Monat der Verspätung (§ 152 AO). Bei Gewinnen über 0 € zusätzlich 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat.

Die 7 häufigsten EÜR-Fehler

1. Private und betriebliche Ausgaben vermischen

Wenn du dein privates Handy auch beruflich nutzt, darfst du nur den betrieblichen Anteil ansetzen. Dokumentiere den Anteil (z.B. 60% beruflich, 40% privat).

2. Belege nicht aufbewahren

Auch bei der EÜR gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Rechnungen und 6 Jahren für sonstige Geschäftsunterlagen.

3. Umsatzsteuer vergessen

Die vereinnahmte USt ist Einnahme, die gezahlte USt ist Ausgabe. Viele vergessen, die USt-Vorauszahlungen als Betriebsausgabe anzusetzen.

4. Die 10-Tage-Regel falsch anwenden

Gilt nur für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen — nicht für einmalige Rechnungen.

5. Abschreibungen nicht nutzen

Die GWG-Grenze von 800 € und die Sofortabschreibung für Computer/Software sind bares Geld. Nutze sie.

6. Häusliches Arbeitszimmer falsch berechnen

Du kannst entweder die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) oder die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers absetzen. Beides gleichzeitig geht nicht.

7. Kein separates Geschäftskonto

Zwar ist ein Geschäftskonto nicht Pflicht, aber es spart dir Stunden bei der EÜR. Wenn Finanzamt und private Buchungen auf einem Konto liegen, wird jede Prüfung zum Albtraum.

EÜR-Software vs. Excel

Du kannst deine EÜR theoretisch in Excel führen. Für ELSTER brauchst du aber die Anlage EÜR im elektronischen Format. Deine Optionen:

OptionKostenGeeignet für
ELSTER direktKostenlosWenige Buchungen, technisch fit
Excel + ELSTERKostenlosÜbersicht behalten, dann manuell übertragen
sevDesk / LexofficeAb ~7 €/MonatViele Rechnungen, automatische Zuordnung
WISO SteuerAb ~30 €/JahrEinmal jährlich ausfüllen
SteuerberaterAb ~500 €/JahrKomplexe Fälle, Zeitersparnis

Empfehlung: Bis ca. 50 Buchungen pro Monat reicht Excel + ELSTER. Darüber lohnt sich Software.

Checkliste: EÜR-Abgabe vorbereiten

  • Alle Rechnungen (Einnahmen) chronologisch sortiert
  • Alle Belege (Ausgaben) mit Kategorie versehen
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos vollständig
  • Abschreibungsliste (Anlageverzeichnis) aktuell
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeglichen
  • Private Anteile korrekt berechnet (Handy, Auto, Internet)
  • 10-Tage-Regel geprüft (Jahreswechsel-Zahlungen)
  • Kilometeraufzeichnungen / Fahrtenbuch vorhanden
  • Bewirtungsbelege mit Teilnehmer und Anlass notiert
  • ELSTER-Zertifikat gültig und Zugang funktioniert

Fazit

Die EÜR ist die Lebensader deiner Steuererklärung als Selbständiger. Sie muss nicht kompliziert sein — wenn du ein System hast. Am besten buchst du deine Einnahmen und Ausgaben laufend (wöchentlich oder monatlich), statt alles auf den letzten Drücker zu machen.

Dein nächster Schritt: Erfasse deine Einnahmen und Ausgaben laufend und strukturiert. So behältst du den Überblick und die Steuererklärung wird zum Kinderspiel.

Quellen