EÜR erstellen: Einnahmen-Überschuss-Rechnung Anleitung 2026
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung — kurz EÜR — ist die einfachste Art, deinen Gewinn als Selbständiger zu ermitteln. Statt doppelter Buchführung mit Bilanz rechnest du einfach: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.
Klingt simpel, hat aber Tücken. In diesem Artikel zeige ich dir, wer die EÜR nutzen darf, wie du sie Schritt für Schritt erstellst und welche Fehler dich bares Geld kosten.
Wer darf die EÜR nutzen?
Nicht jeder Selbständige darf sich mit der EÜR begnügen. Die Regeln:
EÜR ist Pflicht/erlaubt für:
- Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Designer, Journalisten etc.) — unabhängig vom Umsatz
- Gewerbetreibende mit Umsatz unter 800.000 €/Jahr UND Gewinn unter 80.000 €/Jahr
- Kleinunternehmer nach §19 UStG
- Land- und Forstwirte (unter bestimmten Grenzen)
Bilanzierungspflicht besteht bei:
- Gewerbetreibende mit Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) — immer
- OHG, KG — immer
- Wenn das Finanzamt dich zur Bilanzierung auffordert
Wichtig: Freiberufler müssen nie bilanzieren, egal wie hoch der Umsatz ist. Das ist einer der großen Vorteile des Freiberufler-Status.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Die EÜR basiert auf einem simplen Grundsatz: Es zählt, wann das Geld fließt — nicht wann die Leistung erbracht wurde.
Beispiel: Du schreibst am 20. Dezember 2025 eine Rechnung über 5.000 €. Der Kunde zahlt am 15. Januar 2026. → Die Einnahme zählt für 2026, nicht für 2025.
Das gleiche gilt für Ausgaben: Eine Rechnung vom Dezember, die du erst im Januar bezahlst, ist eine Ausgabe des neuen Jahres.
Ausnahmen vom Zufluss-Abfluss-Prinzip
Es gibt einige Sonderfälle:
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben (Miete, Versicherungen): Zahlungen, die bis zum 10. Januar für das Vorjahr eingehen oder abfließen, zählen noch zum Vorjahr (§ 11 EStG, 10-Tage-Regel)
- Abschreibungen (AfA): Anlagegüter über 800 € netto werden über die Nutzungsdauer verteilt
- Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Die Dezember-Voranmeldung, die du bis 10. Januar zahlst, gehört ins Vorjahr
EÜR Schritt für Schritt erstellen
Schritt 1: Betriebseinnahmen erfassen
Alle Einnahmen, die mit deiner Selbständigkeit zusammenhängen:
| Art | Beispiel |
|---|---|
| Honorare / Rechnungen | Kundenrechnungen, Projekterlöse |
| Sachbezüge | Tauschgeschäfte, Gutscheine |
| Einnahmen aus Verkäufen | Verkauf von Betriebsvermögen |
| Zuschüsse | Fördermittel, Corona-Hilfen |
| Vereinnahmte Umsatzsteuer | Die USt, die du in Rechnung stellst |
Nicht vergessen: Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme! Kleinunternehmer nach §19 UStG haben diesen Posten nicht.
Schritt 2: Betriebsausgaben erfassen
Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind:
| Kategorie | Beispiele | Zeile in Anlage EÜR |
|---|---|---|
| Waren/Material | Rohstoffe, Büromaterial | Zeile 26 |
| Personalkosten | Gehälter, Sozialabgaben | Zeile 27 |
| Raumkosten | Miete, Nebenkosten, Strom | Zeile 36 |
| Versicherungen | Berufshaftpflicht, BU | Zeile 38 |
| Kfz-Kosten | Leasing, Benzin, Versicherung | Zeile 55-58 |
| Reisekosten | Fahrtkosten, Übernachtungen | Zeile 62-64 |
| Bewirtung | 70% der Bewirtungskosten | Zeile 53 |
| Telefon/Internet | Anteilig privat/betrieblich | Zeile 45 |
| Abschreibungen | AfA auf Anlagegüter | Zeile 29-34 |
| Gezahlte USt + Vorauszahlungen | USt-Voranmeldungen | Zeile 49-50 |
Schritt 3: Gewinn berechnen
Betriebseinnahmen (brutto)
- Betriebsausgaben (brutto)
- Abschreibungen (AfA)
─────────────────────────────
= Gewinn (oder Verlust)
Diesen Gewinn trägst du in deine Einkommensteuererklärung ein. Er bildet die Basis für deine Einkommensteuer.
Schritt 4: Anlage EÜR in ELSTER ausfüllen
Seit 2017 musst du die Anlage EÜR elektronisch über ELSTER einreichen — auch bei geringen Einnahmen. Das Papierformular wurde abgeschafft.
Aufbau der Anlage EÜR:
- Zeilen 1-7: Allgemeine Angaben (Name, Steuernummer, Art der Tätigkeit)
- Zeilen 11-25: Betriebseinnahmen
- Zeilen 26-72: Betriebsausgaben
- Zeile 73: Gewinn/Verlust
- Ergänzende Angaben: Rücklagen, Schuldzinsen, Investitionsabzugsbeträge
Tipp: ELSTER hat eine Vorausfüllung. Wenn du deine Umsatzsteuervoranmeldungen bereits über ELSTER machst, werden manche Werte automatisch übernommen.
Abschreibungen (AfA) — die wichtigsten Regeln
Anlagegüter, die du betrieblich nutzt, musst du über ihre Nutzungsdauer abschreiben:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
| Nettowert | Behandlung |
|---|---|
| Bis 250 € | Sofort als Betriebsausgabe abziehbar, kein Verzeichnis nötig |
| 250,01 € bis 800 € | Sofort abziehbar ODER Sammelposten, Aufnahme ins Verzeichnis |
| 800,01 € bis 1.000 € | Sammelposten (5 Jahre) ODER reguläre AfA |
| Über 1.000 € | Reguläre AfA nach Nutzungsdauer |
Häufige AfA-Dauern
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | AfA pro Jahr |
|---|---|---|
| Laptop/Computer | 1 Jahr (Sofortabschreibung seit 2021) | 100% |
| Smartphone | 5 Jahre | 20% |
| Büromöbel | 13 Jahre | ~7,7% |
| Pkw | 6 Jahre | ~16,7% |
| Software (Standard) | 1 Jahr (Sofortabschreibung) | 100% |
Wichtig: Computer und Software können seit 2021 im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden — unabhängig vom Kaufpreis. Das gilt auch 2026.
Die 10-Tage-Regel im Detail
Die 10-Tage-Regel (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG) ist eine der häufigsten Fehlerquellen:
So funktioniert es: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel zu- oder abfließen, werden dem Jahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
“Kurze Zeit” = 10 Tage (1. bis 10. Januar bzw. 22. bis 31. Dezember)
Beispiel 1: Deine Büromiete für Januar 2026 (fällig am 1. Januar) buchst du am 30. Dezember 2025 ab. → Zählt als Ausgabe 2026 (wirtschaftlich gehört sie zu Januar 2026).
Beispiel 2: Ein Kunde zahlt am 5. Januar 2026 deine Dezember-Rechnung (monatlicher Rahmenvertrag). → Zählt als Einnahme 2025.
Achtung: Die 10-Tage-Regel gilt nur für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen. Eine einmalige Kundenrechnung, die am 5. Januar eingeht, zählt für 2026 — egal wann die Leistung war.
Fristen für die EÜR 2025 (Abgabe 2026)
| Situation | Frist |
|---|---|
| Ohne Steuerberater | 31. Juli 2026 |
| Mit Steuerberater | 1. März 2027 |
| Fristverlängerung (auf Antrag) | Individuell, beim Finanzamt beantragen |
Verspätungszuschlag: Mindestens 25 € pro angefangenem Monat der Verspätung (§ 152 AO). Bei Gewinnen über 0 € zusätzlich 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat.
Die 7 häufigsten EÜR-Fehler
1. Private und betriebliche Ausgaben vermischen
Wenn du dein privates Handy auch beruflich nutzt, darfst du nur den betrieblichen Anteil ansetzen. Dokumentiere den Anteil (z.B. 60% beruflich, 40% privat).
2. Belege nicht aufbewahren
Auch bei der EÜR gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Rechnungen und 6 Jahren für sonstige Geschäftsunterlagen.
3. Umsatzsteuer vergessen
Die vereinnahmte USt ist Einnahme, die gezahlte USt ist Ausgabe. Viele vergessen, die USt-Vorauszahlungen als Betriebsausgabe anzusetzen.
4. Die 10-Tage-Regel falsch anwenden
Gilt nur für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen — nicht für einmalige Rechnungen.
5. Abschreibungen nicht nutzen
Die GWG-Grenze von 800 € und die Sofortabschreibung für Computer/Software sind bares Geld. Nutze sie.
6. Häusliches Arbeitszimmer falsch berechnen
Du kannst entweder die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) oder die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers absetzen. Beides gleichzeitig geht nicht.
7. Kein separates Geschäftskonto
Zwar ist ein Geschäftskonto nicht Pflicht, aber es spart dir Stunden bei der EÜR. Wenn Finanzamt und private Buchungen auf einem Konto liegen, wird jede Prüfung zum Albtraum.
EÜR-Software vs. Excel
Du kannst deine EÜR theoretisch in Excel führen. Für ELSTER brauchst du aber die Anlage EÜR im elektronischen Format. Deine Optionen:
| Option | Kosten | Geeignet für |
|---|---|---|
| ELSTER direkt | Kostenlos | Wenige Buchungen, technisch fit |
| Excel + ELSTER | Kostenlos | Übersicht behalten, dann manuell übertragen |
| sevDesk / Lexoffice | Ab ~7 €/Monat | Viele Rechnungen, automatische Zuordnung |
| WISO Steuer | Ab ~30 €/Jahr | Einmal jährlich ausfüllen |
| Steuerberater | Ab ~500 €/Jahr | Komplexe Fälle, Zeitersparnis |
Empfehlung: Bis ca. 50 Buchungen pro Monat reicht Excel + ELSTER. Darüber lohnt sich Software.
Checkliste: EÜR-Abgabe vorbereiten
- Alle Rechnungen (Einnahmen) chronologisch sortiert
- Alle Belege (Ausgaben) mit Kategorie versehen
- Kontoauszüge des Geschäftskontos vollständig
- Abschreibungsliste (Anlageverzeichnis) aktuell
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeglichen
- Private Anteile korrekt berechnet (Handy, Auto, Internet)
- 10-Tage-Regel geprüft (Jahreswechsel-Zahlungen)
- Kilometeraufzeichnungen / Fahrtenbuch vorhanden
- Bewirtungsbelege mit Teilnehmer und Anlass notiert
- ELSTER-Zertifikat gültig und Zugang funktioniert
Fazit
Die EÜR ist die Lebensader deiner Steuererklärung als Selbständiger. Sie muss nicht kompliziert sein — wenn du ein System hast. Am besten buchst du deine Einnahmen und Ausgaben laufend (wöchentlich oder monatlich), statt alles auf den letzten Drücker zu machen.
Dein nächster Schritt: Erfasse deine Einnahmen und Ausgaben laufend und strukturiert. So behältst du den Überblick und die Steuererklärung wird zum Kinderspiel.
Quellen
- § 4 Abs. 3 EStG — Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Gesetzesgrundlage EÜR)
- § 11 EStG — Zufluss-Abfluss-Prinzip (10-Tage-Regel)
- § 141 AO — Buchführungspflicht (Umsatz > 800.000 € / Gewinn > 80.000 €)
- Anlage EÜR — Ausfüllanleitung (ELSTER)
- § 6 Abs. 2 EStG — GWG und Abschreibung (Sofortabschreibung bis 800 €)
- BMF-Schreiben Nutzungsdauer Computer (1 Jahr für Computer/Software)