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Firmenwagenrechner

Berechne den geldwerten Vorteil deines Firmenwagens mit der 1%-, 0,5%- oder 0,25%-Regelung. Aktuell für 2026.

Unverbindliche Preisempfehlung bei Erstzulassung inkl. Sonderausstattung und MwSt

Standard-Versteuerung mit 1 % des Bruttolistenpreises

km

Einfache Entfernung in Kilometern. Leer lassen, wenn keine Fahrten zur Arbeit.

%

Grenzsteuersatz (ESt + Soli). Typisch: 35–42 %. Nutze unseren ESt-Rechner zur Ermittlung.

Geldwerter Vorteil nach Listenpreis (42 % Steuersatz)

Monatliche Werte für verschiedene Fahrzeugpreise, ohne Fahrten zur Arbeit

Listenpreis Verbrenner (1 %) Hybrid (0,5 %) E-Auto (0,25 %)

Firmenwagen versteuern 2026: Alles zur 1-Prozent-Regelung

Was ist die 1-Prozent-Regelung?

Die 1-Prozent-Regelung (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist die pauschale Methode zur Versteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises (UVP bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und MwSt) als geldwerter Vorteil zum Einkommen hinzugerechnet und versteuert.

Reduzierte Sätze für E-Autos und Hybride

Um Elektromobilität zu fördern, gelten reduzierte Sätze:

0,25 % Reine Elektroautos

Bruttolistenpreis bis 100.000 €. Über 100.000 € gilt 0,5 %. Gültig bis Ende 2030.

0,5 % Plug-in-Hybride

Mind. 80 km elektrische Reichweite oder max. 50 g CO²/km (WLTP). Gültig bis Ende 2030.

1,0 % Verbrenner & Mild-Hybride

Standardsatz für alle Fahrzeuge ohne E-Auto-Förderung.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit

Zusätzlich zum geldwerten Vorteil für die Privatnutzung werden Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat angesetzt.

Alternative: Wer an weniger als 15 Tagen pro Monat zur Arbeit fährt, kann die 0,002 %-Methode nutzen (pro tatsächlichem Fahrtag). Das ist besonders für Selbständige und Homeoffice-Nutzer relevant.

Bei E-Autos und Hybriden gelten die reduzierten Sätze auch für die Entfernungspauschale: 0,03 % werden auf den reduzierten Listenpreis (1/4 bzw. 1/2) angewendet.

Rechenbeispiel

BMW 3er, Listenpreis 50.000 €, 25 km Arbeitsweg:

Privatnutzung: 50.000 × 1,0 % = 500 €/Monat

Fahrten: 50.000 × 0,03 % × 25 km = 375 €/Monat

Geldwerter Vorteil gesamt: 875 €/Monat

Bei 42 % Steuersatz: 367,50 € Steuern/Monat

 

Vergleich: Tesla Model 3, Listenpreis 50.000 €:

Privatnutzung: 50.000 × 0,25 % = 125 €/Monat

Fahrten: (50.000/4) × 0,03 % × 25 km = 93,75 €/Monat

Geldwerter Vorteil gesamt: 218,75 €/Monat

Bei 42 % Steuersatz: 91,88 € Steuern/Monat

 

Ersparnis E-Auto: 275,63 €/Monat = 3.307,50 €/Jahr

1-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch

Als Alternative zur 1-Prozent-Regelung kann ein Fahrtenbuch geführt werden. Dabei werden nur die tatsächlichen Kosten der Privatnutzung versteuert. Das lohnt sich besonders bei:

  • Hohem Listenpreis, aber geringer Privatnutzung
  • Alten Fahrzeugen mit niedrigem Restwert
  • Überwiegend dienstlicher Nutzung (> 80 %)

Achtung: Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und ordnungsgemäß geführt werden. Excel-Tabellen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Tipps für Selbständige

Als Selbständiger kannst du einen Firmenwagen über dein Unternehmen leasen oder kaufen. Die Leasingraten, Versicherung, Kraftstoff und Wartung sind Betriebsausgaben. Im Gegenzug musst du den geldwerten Vorteil der Privatnutzung versteuern.

Besonders attraktiv: Ein E-Auto als Firmenwagen kombiniert niedrige Versteuerung (0,25 %) mit günstigen Betriebskosten (Strom statt Benzin, weniger Wartung).

Häufige Fragen

Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?

Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises (UVP inkl. Sonderausstattung und MwSt) als geldwerter Vorteil versteuert. Für E-Autos gilt 0,25 % (bis 100.000 € LP), für Plug-in-Hybride 0,5 %.

Was ist die 0,25%-Regelung für Elektroautos?

Reine E-Autos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € werden nur mit 0,25 % versteuert. Das bedeutet bei 50.000 € Listenpreis nur 125 €/Monat geldwerter Vorteil statt 500 €. Gültig bis Ende 2030.

Wie werden Fahrten zur Arbeit beim Firmenwagen versteuert?

Zusätzlich zum privaten Nutzungsvorteil werden 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer monatlich als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei E-Autos auf Basis des reduzierten Listenpreises (1/4 bzw. 1/2).

Wann lohnt sich ein Elektro-Firmenwagen?

Fast immer – die Steuerersparnis gegenüber einem Verbrenner beträgt bis zu 75 %. Zusätzlich sind die laufenden Kosten (Strom, Wartung) deutlich niedriger. Am meisten profitieren Vielfahrer mit hohem Steuersatz.

Gilt die 0,5%-Regelung noch für Plug-in-Hybride?

Ja, aber nur wenn das Fahrzeug mindestens 80 km rein elektrische Reichweite hat oder maximal 50 g CO²/km (WLTP) ausstößt. Die Regelung gilt bis Ende 2030.